Wege -, Straßen -und Plätze - Regelungen

Wir weisen darauf hin, dass das Befahren und kurzfristige Abstellen auf den Wegen, Straßen und Plätzen mit PKW oder LKW

(max. Gesamtgewicht von 3,5 t!) nur zum Ein- und Ausladen schwerer Gegenstände gestattet ist.

Auf keinen Fall auf den nicht verdichteten Seitenstreifen.

 

Das Parken auf den Wegen ist in keinem Falle gestattet.

 

Die neue Halbschranke ist nach jeder Durchfahrt, die vor den Parkplatz versetzte alte 

Metallschranke abends ab 20:00 Uhr jedes Mal nach Ausfahrt abzuschließen.

 

Bei feuchter Witterung ist zum Schutz der Wege Zurückhaltung geboten.

 

In den Wintermonaten wird deshalb die neue Metall-Halbschranke durch ein zweites Schloss 

gesichert.

Den Schlüssel hierfür notfalls z.Zt. bei:

Herrn Kardes, Tannenbergstr. 122, Telefonnummer siehe Rubrik: Ansprechpartner, anfordern.

 

Ruhezeiten: 

Montag bis Samstag 13:00 – 15:00 Uhr; 19:00 -- 8:00 Uhr

Sonntag rund um die Uhr. 

 

Der Vorstand 

Bremen, den 30.06.2018