Wir weisen darauf hin, dass das Befahren und kurzfristige Abstellen auf den Wegen, Straßen und Plätzen mit PKW oder LKW
(max. Gesamtgewicht von 3,5 t!) nur zum Ein- und Ausladen schwerer Gegenstände gestattet ist.
Auf keinen Fall auf den nicht verdichteten Seitenstreifen.
Das Parken auf den Wegen ist in keinem Falle gestattet.
Die neue Halbschranke ist nach jeder Durchfahrt, die vor den Parkplatz versetzte alte
Metallschranke abends ab 20:00 Uhr jedes Mal nach Ausfahrt abzuschließen.
Bei feuchter Witterung ist zum Schutz der Wege Zurückhaltung geboten.
In den Wintermonaten wird deshalb die neue Metall-Halbschranke durch ein zweites Schloss
gesichert.
Den Schlüssel hierfür notfalls z.Zt. bei:
Herrn Kardes, Tannenbergstr. 122, Telefonnummer siehe Rubrik: Ansprechpartner, anfordern.
Ruhezeiten:
Montag bis Samstag 13:00 – 15:00 Uhr; 19:00 -- 8:00 Uhr
Sonntag rund um die Uhr.
Der Vorstand
Bremen, den 30.06.2018